Ontrack Data Recovery

AGBs

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Kroll Ontrack GmbH, Böblingen

Kroll Ontrack erbringt unter anderem folgende Dienstleistungen:

- Wiederherstellung von Daten
- Löschen von Daten

I.

Auftragsgegenstand, Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Umfang der von Kroll Ontrack für den Kunden zu erbringenden Leistung richtet sich nach dem konkreten schriftlichen mit dem Kunden vereinbarten Auftrag. Ergänzend geltend die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Die in Abschnitt III. aufgeführten Bedingungen gelten für die entsprechende Dienstleistung.

II.

1. Art des Vertrages

Kroll Ontrack erbringt die Leistungen Wiederherstellung von Daten im Rahmen eines Dienstvertrages; insoweit schuldet Kroll Ontrack keinen Erfolg. Beim Löschen von Daten gewährleistet Kroll Ontrack das fachgerechte Entfernen der Daten vom Datenträger.

2. Verfügungsbefugnis des Kunden / Datensicherheit und Datenschutz

Der Kunde erklärt mit der Erteilung des Auftrags, dass er zur Verfügung über den übergebenen Datenträger und die dort gespeicherten Daten berechtigt ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Kroll Ontrack die ihr zur Verfügung gestellten gegebenenfalls auch personenbezogenen Daten speichert und bearbeitet. Kroll Ontrack hält alle kundenbezogenen Daten geheim. Kroll Ontrack beachtet die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für nicht-öffentliche Stellen.

3. Vergütung / Fälligkeit

Der Kunde vergütet die erbrachte Dienstleistung und - außer beim Löschen von Daten - nicht den Eintritt des angestrebten Erfolges. Die Vergütung einschließlich der Kosten für neue Datenträger, Fracht und Transportversicherung ist vor Rücksendung der wiederhergestellten oder untersuchten Daten und Datenträger zur Zahlung fällig. Gleiches gilt entsprechend für Datenträger, von denen Dateien gelöscht wurden.

4. Gefahrtragung

Die Gefahr des Verlustes von Daten und Datenträgern durch den Transport trägt der Kunde. Auf Wunsch des Kunden kann auf dessen Kosten eine gesonderte Transportversicherung abgeschlossen werden.

5. Haftung

Kroll Ontrack haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen haftet Kroll Ontrack für fahrlässige Vertragsverletzungen insoweit, als der Schaden vorhersehbar war, maximal jedoch in Höhe des Fünffachen des Brutto-Auftragswertes.

6. Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht

Gerichtstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Böblingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

7. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

III.

Spezielle Regelungen für einzelne Dienstleistungen

1. Wiederherstellung von Daten

1.1 Sofern im konkreten Auftrag nicht anders vereinbart, teilt Kroll Ontrack dem Kunden zunächst das Diagnoseergebnis mit. Der Kunde entscheidet dann über die Erteilung des Auftrags zur Datenwiederherstellung.

1.2 Die Diagnosetätigkeit sowie das Bemühen um die Datenwiederherstellung beinhalten das Risiko des Unterganges noch vorhandener Daten sowie der Beschädigung von Datenträger und Systemen. Dieses Risiko trägt der Kunde, es sei denn, der Verlust wurde von Kroll Ontrack vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Der Wiederherstellungsprozess kann zu einer Veränderung der Datenstruktur führen.

1.3 Sofern im konkreten Auftrag nicht anders vereinbart, bewahrt Kroll Ontrack die Kundendaten 14 Tage lang unentgeltlich auf und vernichtet diese anschließend unwiederbringlich.

2. Löschen von Daten

Bei einem ausschließlich auf die Löschung von Daten gerichteten Auftrag überprüft Kroll Ontrack nicht den Inhalt des Datenträgers.



Stand November 2008